... stellt sich vor
Die Entfaltung des Gemeindelebens und die Organisation und Verwaltung der Kirchgemeinde obliegt dem Kirchenvorstand (KV). Er entscheidet in allen Fragen des kirchgemeindlichen Lebens und hat die rechtliche Vertretung der Kirchgemeinde. Da die Mitglieder des Kirchenvorstandes ihre Arbeit auch in der Verantwortung vor GOTT verstehen, kann deren Tätigkeit zusammenfassend als „Geistliche Gemeindeleitung“ beschrieben werden.
Zu den geistlichen Aufgaben gehören z.B.
die regelmäßige Durchführung und Gestaltung von Gottesdiensten und Veranstaltungen
die Arbeit an und mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, sowie auf deren regelmäßige Unterweisung zu achten
den missionarischen Auftrag zu entdecken und wahrzunehmen
die diakonische Arbeit zu fördern
die Kirchenmusik und christliche Kunst zu pflegen
Als leitendes Gremium im rechtlichen Sinne ist der KV beispielsweise verantwortlich für
Rechtssetzung (u.a. Läut-, Friedhofs-, Gebührenordnung)
Dienstaufsicht über die Mitarbeiter
Verwaltung (Grundstücke, Gebäude, Kunst- u. Kulturgut)
Wahlen im Bereich der Kirchgemeinde
Außer dem Pfarrer, welcher per Amt Mitglied des Kirchenvorstandes ist, werden alle Mitglieder des Kirchenvorstandes alle 6 Jahre gewählt bzw. berufen (derzeitige Amtszeit 2020 - 2026).
Der aktuelle Kirchenvorstand
gewählt und nachberufen wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
Adam, Michael
Bach, Ulrich
Bauer, Birgit
Breitfeld, Antje
Hegewald, Laura - Maria
Heß, Sebastian
Mann, Sebastian
Nestler, Thomas
Schmiedgen, Bernd
Trautmann, Holger
Den Vorsitz des Kirchenvorstandes in der aktuellen Wahlperiode übernimmt Frau Antje Breitfeld.
Der Kirchenvorstand trifft sich in der Regel einmal monatlich zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung. Dabei werden die anstehenden Aufgaben durch die Ausschüsse vorbereitet.